ARBEITSWEISE

Meine Arbeitsweise

Erstgespräch und Vertrag

Bei einem Erstgespräch lernen Sie mich und ich Sie kennen. Im Vordergrund steht dabei Ihr Anliegen und Ihre Zielvorstellung. In einem schriftlichen Vertrag wird Folgendes geregelt: Art der Supervision, Anzahl und Dauer der Sitzungen, Höhe und Abrechnungsmodus des Honorars sowie mögliche Ausfallvereinbarungen.

Vertraulichkeit

Grundsätzlich gilt für Supervision und Coaching das Prinzip der Vertraulichkeit. Alle TeilnehmerInnen einschließlich der Supervisorin sind zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet, was in den Sitzungen gesagt wurde – es sei denn, es wurde mit allen Beteiligten etwas anderes vereinbart (z.B. wenn ein Team ausdrücklich wünscht, dass mit einem Vorgesetzten über ein bestimmtes Thema gesprochen werden soll).

Meine Grundlagen

Ich habe meine Supervisionsausbildung beim Fortbildungsinstitut für Supervision (FIS) in Münster absolviert und beziehe mich in meiner supervisorischen Praxis dieser Lehrschule entsprechend auf die Konzepte der Psychoanalyse, Gruppendynamik und Organisationssoziologie.

In meiner supervisorischen Tätigkeit baue ich auf meine über 30jährige Feldkompetenz als Dipl.-Sozialpädagogin in einem sozialen Zentrum, auf meine dortige Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, auf meine Erfahrungen in der Gemeinwesenarbeit und Teamleitung.